Mehrwertsteuerausgleich

In unserer alten Programmversion (Version 3) gab es die Möglichkeit, in den Shopeinstellungen den Mehrwertsteuerausgleich zu aktivieren. Da dies immer wieder zu Nachfragen seitens der Shopkunden geführt hat, wurde diese Funktion mit Version 4 entfernt.

Aufgrund der Nachfragen und Wünsche einiger Bestandskunden wurde mit Build 145 der Version 4 diese Funktion optional wieder zur Verfügung gestellt. Hierfür muss in den Einstellungen > Shopdaten > Programmoptionen > Erweitert der Schalter Allgemeine Einstellungen > MWSt.-Ausgleich ermöglichen aktiviert werden. Nach einem Neustart der Anwendung steht dann in den Shopdaten unter Voreinstellungen die Option Mit MWST.-Ausgleich zur Verfügung.

Nachstehend wird anhand eines einfachen Beispiels erläutert, wie sich dieser Schalter bei der Berechnung des Eigenanteils auswirkt.

Gehen wir davon aus, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind und mit Ihrem Lieferanten (Privatpersion, nicht vorsteuerabzugsberechtigt) einen Eigenanteil von 50% vereinbart haben und dass Sie von diesem einen Artikel in Kommission nehmen, den Sie für 10€ verkaufen möchten.

Aufgrund der Differenzbesteuerung müssen Sie für den Gewinnanteil die Mehrwertsteuer abführen.

Wenn Sie nun Ihrem Kunden – nach dessen Erwartungserhaltung – 5€ auszahlen möchten, dann beträgt somit Ihr Anteil ebenfalls 5€, wobei hierin aber die MWSt. bereits einhalten ist.

In diesem Fall wäre Ihr Reingewinn nur noch 4,20€, also deutlich weniger, als Ihr Lieferant von Ihnen bekommt, denn bei 50% müsste ja eigentlich jeder dasselbe bekommen, oder?

Die Rechnung stellt sich wie folgt dar:
5,00 EUR (Auszahlung) + 4,20 EUR (Gewinn) = 9,20 EUR + (4,20 * 19% MWSt. =) 0,80 EUR = 10,00 EUR

Wenn Sie nun sicherstellen möchten, dass Sie bei einem vereinbarten Eigenanteil von 50% (halbe/halbe) auch denselben Rohertrag wie Ihr Lieferant erzielen, dann können Sie im Programm (siehe oben) den Mehrwertsteuerausgleich aktivieren. In diesem Fall wird der MWSt.-Anteil auf beide Seiten verteilt (bei Cent-Rundungen zu Gunsten des Finanzamts), was bei o.g. Beispiel zur folgenden Berechnung führt:

4,56 EUR (Auszahlung) + 4,57 EUR (Gewinn) = 9,13 EUR + (4,57 * 19% MWSt. =)  0,87 EUR = 10 EUR

Dieses Beispiel zeigt auch bereits, dass es nicht immer möglich ist, die Beträge sauber aufzuteilen, da das Finanzamt nun einmal keine halben Cents akzeptiert und deshalb der Mehrwertsteuerbetrag ggfs. aufgerundet werden muss.

Nun noch ein Nachsatz bzgl. der Darstellung in easy to run

Da ohne Mehrsteuerausgleich (Voreinstellung) ein vereinbarter Eigenanteil von 50% wie gesehen nicht wirklich 50% für den Shop bedeutet, wird bei der Annahme von differenzbesteuerten Artikeln in easy to run der reale Eigenanteil mit angezeigt.

Bei unserem Beispiel beträgt der reale Eigenanteil für die Berechnung der Differenzbesteuerung demnach 45,66% (was dann bei 10€ zu den zu versteuernden 4,57 EUR aus der obigen Berechnung führt).

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