Elektronische Kassensysteme müssen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, spätestens bis zum 01.07.2025. Durch diese Meldepflicht kann vom Gesetzgeber geprüft werden, ob der Betrieb mit einer gesetzeskonformen Registrierkasse arbeitet. Generell muss die Inbetriebnahme sowie auch die Stilllegung des Kassensystems beim Finanzamt gemeldet werden.
Als Hauptbenutzer mit Zugriff auf Verwaltung > Unternehmen können Sie über das Aktionsmenü zum einen den „Meldebeleg ausdrucken„, der alle relevanten Informationen zur TSE-Anmeldung behält, zum anderen können Sie auch über „Registrierungsdatei laden“ eine XML-Datei herunterladen, die Sie in Elster einlesen können.
Hinweis:
Ihre persönliche Anschrift ist bei uns im System nicht gespeichert, deshalb wird als Anschrift der natürlichen Person die Shopadresse exportiert. Sie müssen diese Daten vor dem Abschluss der Registrierung korrigieren.
Wenn Sie das Elster-Formular online ausfüllen, sollten Ihnen nachstehende Informationen die Eingabe erleichtern:
- Art des eAs: Cloudgestütztes Online Kassensystem
- Software des eAs: my.easytorun.de
- Software-Version des eAs: 5.0.0.2 (wird automatisch aktualisiert)
- Seriennummer des eAs / Software-App: {Seriennummer der Kasse von Ihrem Meldebeleg}
- Hersteller des eAs: triStan Software & Shop Services
- Modell des eAs: my.easytorun.de 5.0.0.2
- Anschaffung des eAs: {Bitte das angeben, an dem Sie die Online-Freischaltung erhalten haben}
- Inbetriebnahme des eAs: {Bitte das angeben, an dem Sie die mit der Online-Version LIVE gegangen sind}
- Seriennummer des eAs: {Seriennummer der TSE von Ihrem Meldebeleg}
- BSI-Zertifizierungs-ID: „BSI-K-TR-„: 0403-2021
- Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE: {Bitte das Datum angeben, an dem wir die Cloud-TSE für Sie aktiviert haben}
- Art / Bauform der TSE: fiskaly sign cloud-TSE