Elektronische Kassensysteme müssen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, spätestens bis zum 01.07.2025. Durch diese Meldepflicht kann vom Gesetzgeber geprüft werden, ob der Betrieb mit einer gesetzeskonformen Registrierkasse arbeitet. Generell muss die Inbetriebnahme sowie auch die Stilllegung des Kassensystems beim Finanzamt gemeldet werden.
Über den TSE-Monitor (Doppelklick auf das Symbol TSE in der Statuszeile des Programms) kann der „Meldebeleg“ mit den relevanten Daten ausgedruckt werden.
Mittlerweile wurden die ersten Kassen beim Finanzamt registriert, so dass uns nun das aktuelle ELSTER-Formular vorliegt, nachstehend die einzelnen Felder und wo Sie die Informationen dazu finden:
- Art des eAs: Computergestütze/PC-Kassensysteme
- Software des eAs: easy to run
- Software-Version des eAs: 4.0.{Buildnummer} – Die Buildnummer finden Sie ebenfalls in der Statuszeile (also z.B. 4.0.273)
- Seriennummer des eAs / Software-App: {Seriennummer der Kasse von Ihrem Meldebeleg}
- Hersteller des eAs: triStan Software & Shop Services
- Modell des eAs: easy-to-run-v4
- Anschaffung des eAs: {Bitte das Anschaffungsdatum Ihres TSE-Druckers angeben}
- Inbetriebnahme des eAs: {Bitte das Datum angeben, an dem wir die TSE aktiviert haben}
- Seriennummer des eAs: {Wert cdcHash der in Ihrem TSE-Monitor angezeigt wird – 64 Zeichen nur Ziffern und Buchstaben a-f}
- BSI-Zertifizierungs-ID: „BSI-K-TR-„: 0414-2020
- Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE: {Datum sollte mit der Inbetriebnahme des eAs übereinstimmen, außer es wurde bereits eine zweite TSE aktiviert}
- Art / Bauform der TSE: SD-Karte