Elektronische Kassensysteme müssen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, spätestens bis zum 01.07.2025. Durch diese Meldepflicht kann vom Gesetzgeber geprüft werden, ob der Betrieb mit einer gesetzeskonformen Registrierkasse arbeitet. Generell muss die Inbetriebnahme sowie auch die Stilllegung des Kassensystems beim Finanzamt gemeldet werden.
Über den TSE-Monitor im Programm kann der „Meldebeleg“ mit allen relevanten Anmeldedaten angezeigt werden.